10. Juli 2018
Jetzt gibt es auch eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen verbesserten Zugang zu Werken zugunsten von Menschen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigung kam nicht wie viele vorher ans Justizministerium, sondern anlässlich der Bundestagssitzung am 5. Juli, bei der der Entwurf eingebracht wurde.
Hauptpunkte in der Stellungnaheme sind
- Die trotz massiver Kritik beibehaltene Vergütungspflicht berge das Risiko, dass Menschen mit Behinderung mit den Kosten belastet werden, und wird scharf kritisiert.
- Die Definition der befugten Stellen sollte weiter gefasst werden und zwar so wie in der Marrakesch-Richtlinie vorgesehen: "Dies umfasst auch öffenliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die (...) als Teil ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben begünstigten Personen dieselben Dienste anbiete."
- Für die Pflichten der befugten Stellen soll genaue Vorgaben formuliert werden, wofür verfassungsrechtliche Gründe srächen.