Anders lesen und lernen e.V.  Der Hörlehrbuchclub   Ritter Kunibert hilft denen, die nicht lesen können

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10. Juli 2018

Jetzt gibt es auch eine Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen verbesserten Zugang zu Werken zugunsten von Menschen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigung kam nicht wie viele vorher ans Justizministerium, sondern anlässlich der Bundestagssitzung am 5. Juli, bei der der Entwurf eingebracht wurde.

Hauptpunkte in der Stellungnaheme sind

  • Die trotz massiver Kritik beibehaltene Vergütungspflicht berge das Risiko, dass Menschen mit Behinderung mit den Kosten belastet werden, und wird scharf kritisiert.
  • Die Definition der befugten Stellen sollte weiter gefasst werden und zwar so wie in der Marrakesch-Richtlinie vorgesehen: "Dies umfasst auch öffenliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die (...) als Teil ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben begünstigten Personen dieselben Dienste anbiete."
  • Für die Pflichten der befugten Stellen soll genaue Vorgaben formuliert werden, wofür verfassungsrechtliche Gründe srächen.

Hier die Stellungnahme als PDF-Datei

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