23. Dezember 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte legt Positionspapier zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages vor
Deutsches Institut für Menschenrechte – genauer die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention – sieht bei der anstehenden Umsetzung in deutsches Recht Chancen für alle Lesebehinderten. "Dabei sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht wie bisher anderen Interessen, insbesondere denen der Verlage untergeordnet werden."
Im Positionspapier werden vier Komplexe behandelt:
- Der Marrakesch-Vertrag muss in deutsches Recht umgesetzt werden
- Zur Bekämpfung der "Büchernot" bedarf es öffentlciher Mittel
- Aus menschrechtlicher Sicht spricht viel gegen eine Vergütungspflicht
- Eine Vielzahl an Organisationen muss sich am Austausch beteiligen können
Das Papier endet mit Empfehlungen an die Bundesregierung:
- Bund und Länder sollten Finanzmittel bereitstellen, um die Herstellung und den Austausch von barrierefreien Werken innerstaatlich effektiv zu fördern.
- Die Bundesregierung sollte auf die Anordnung der Vergütungspflicht verzichten. Falls nicht, sollte sie gewährleisten, dass die Vergütung weder direkt noch indirekt durch die betroffenen Menschen mit Lese- und Sehbehinderung getragen wird und sich die Zugänglichkeit von Werken nunmehr massiv verbessert.
- Die Bundesregierung sollte sich in Europa und der Welt dafür einsetzen, dass möglichst einheitlich auf die Vergütungspflicht verzichtet wird oder dass sie anderenfalls durch andere als die Betroffenen finanziert wird und einer massiven Verbesserung der Zugänglichkeit nicht entgegensteht.
- Die öffentlichen Bibliotheken sollten stärker ihrer Pflicht gerecht werden, ihre Dienste allen Nutzer_innen gleichermaßen zugänglich zu machen.