30. September 2016
Ein Schritt weiter ... und leider gleich auch einer zurück am 1. Aktionstag der Legasthenie
Aus dem Bundesjustizministerium kommen gute Nachrichten für Lesebehinderte, aber gleichzeitig darf in bayerischen Schulen nicht mehr vorgelesen werden.
Aus einem Schreiben von Matthias Schmid, Referat III B 3 - Urheber- und Verlagsrecht
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, kommt die Mitteilung, "dass der Vertrag von Marrakesch auf internationaler Ebene am 30. September 2016 in Kraft treten wird, weil dann die erforderliche Zahl von Vertragsstaaten dieses internationale Abkommen ratifiziert hat.
Bei einem Besuch in der hiesigen Schule heute am Aktionstag der Legasthenie war dann aber leider zu erfahren, dass ab sofort in den Schulen nicht mehr vorgelesen werden darf. Das ist ein herber Schlag für legasthene Kinder. Auch geht das in eine andere Richtung als ein Schreiben des Kultusministeriums vom Februar dieses Jahres zu Hörlehrbüchern: "Das Staatsministerium hat ... eine Änderung der Zulassungsverordnung in Arbeit, um die verstärkte Nutzung auch digitaler Medien an Schulen zu ermöglichen." Oder soll es einen Unterschied geben zwischen Zuhören bei einer Lehrerein oder einem Lehrer und Zuhören bei digitalen Medien?