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20. April 2018

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie liegt vor

Endlich! Der Referentenentwurf mit dem Datum 20.04.2018 he ißt mit vollem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werkenzugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung". In Kraft treten soll das Gesetz am 1. November 2018.

Aus dem Lösungsansatz:

"Die bereits bestehende gesetzliche Erlaubnis für den Zugang von Menschen mit Behinderungen
zu urheberrechtlich geschützten Inhalten in § 45a des Urheberrechtsgesetzes
(UrhG) wird durch die neuen §§ 45b bis 45d UrhG-E ergänzt:

  • Zum einen wird eine gesetzliche Erlaubnis zugunsten von Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, geschaffen, die es ihnen gestattet, ohne Erlaubnis des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herzustellen oder von einer Hilfsperson herstellen zu lassen.
  • Zum anderen dürfen Blindenbibliotheken und andere befugte Stellen barrierefreie Kopien herstellen und sie Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, zur Verfügung stellen oder mit anderen befugten Stellen austauschen.
  • Die gesetzlichen Erlaubnisse gehen Verlagsangeboten vor. Nutzungen durch befugte Stellen sind angemessen zu vergüten.
  • Die Pflichten der befugten Stellen sowie eine staatliche Aufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten sollen in einer Verordnung geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält hierzu eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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