Anders lesen und lernen e.V.  Der Hörlehrbuchclub   Ritter Kunibert hilft denen, die nicht lesen können

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01. Januar 2019

Neujahr 2019 ist für Lesebehinderte ein doppelter Festtag ...

... gesetzlicher Feiertag und gesetzlicher Festtag, denn ab heute, dem 1. Januar 2019 werden Lesebehinderte den Sehbehinderten gleichgestellt.

Feuerwerk

Jetzt müssen nur noch Betroffene wie Lehrer und Schüler davon hören, um's nutzen zu können.

Ein Aufbruch in eine neue Welt für alle, die nicht richtig lesen können, in die Welt des Hörens
(Mehr zum Bild)

 

Aufbruch in eine neue Welt

Es war ein langer Weg, den unser Verein da ging.

2009 – Nach der Entdeckung des Legasthenie-Gens lag die Folgerung der rechtlichen Gleichbehandlung von Hörlehrbüchern für Blinde und Legastheniker nahe.
Nach Auskunft der VG Wort zur Frage der Abrechnung für die Nutzung von Fremdtexten für Hörlehrbücher soll die aber nicht gelten, weil Blinden kein Zugang zum gedruckten Buch möglich ist, dem Legastheniker aber schon, wenn auch erschwert.

2010 – Ein neuer Versuch, Hörbücher für Legastheniker von der VG Wort einzustufen zu lassen wie Hörbücher für Blinde und Sehbehinderte
Auf dem Internetauftritt der VG Wort heißt es ausdrücklich: "Werden Werke als Blindenschriftausgaben oder Hörbücher für blinde und sehbehinderte Menschen genutzt, so muss laut § 45 a UrhG den Urhebern eine angemessene Vergütung gezahlt werden."
Hier werden also Sehbehinderte mit Blinden gleichgestellt. Der Verein Anders lesen und lernen e.V. bat die VG Wort, auch Legastheniker wie Blinde und Sehbehinderte zu behandeln.
Dies ginge nicht, war die Antwort, weil die Legastheniker einen wenn auch erschwerten Zugang zu Gedrucktem hätten, die Blinden aber keinen.
Wenn allerdings Sehbehinderte in den Genuss der Regelung für Blinde kommen, sollte dies für Legastheniker auch gelten.
Dafür setzte sich der Verein ein und bat die VG Wort, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen.
Der Bitte, Legastheniker wie Sehbehinderte einzustufen, war die VG WORT leider (noch) nicht gefolgt.

Eine kleine Hoffnung blieb, denn in der Antwort heißt es wörtlich:
"... Leider kann ich Ihnen nichts Neues mitteilen. Die Geschäftsführung bleibt momentan bei ihrer Antwort vom 29.10.2009.
Die VG WORT ist sich jedoch der Problematik bewußt und wird auf lange Sicht über eine mögliche Handhabung nachdenken. Wir würden Sie unterreichten, sollte eine Meldung bei uns möglich sein."

2013 – Trotz großer Zweifel ging die Diplomatic Conference to Conclude a Treaty to Facilitate Access to Published Works by Visually Impaired Persons and Persons with Print Disabilities mit einem so positiven Ergebnis zu Ende, dass Beobachter vom Wunder von Marrakesch berichteten.
 
Der Vertrag gilt auch für Lesebehinderte (Persons with Print Disabilities) und war somit ein ein großer Fortschritt hin zum Hörlehrbuch für Legastheniker, potentielle Analphabeten – eben für alle Lesebehinderten sein. Das geht schon aus der Vertragsüberschrift hervor: Diplomatic Conference to Conclude a Treaty to Facilitate Access to Published Works by Visually Impaired Persons and Persons with Print Disabilities.

2019 – Es ist soweit, Lesebehinderte sind den Sehbehinderten im Urheberrecht gleichgestellt.

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