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10. November 2017

Digitale Schulbücher für alle? Forscher zeigen in einer Studie, wie das in NRW gelingen kann

Jan Vestweber von der Pressestelle der  Universität Witten/Herdecke berichtet im Informationsdienst Wissenschaft (idw):

    Bisher sind Lehrerinnen und Lehrer, die multimediale Unterrichtsmaterialen verwenden, oft auf das wohlwollende ‚Weggucken‘ der Verlage bei Urheberrechtsverletzungen angewiesen

    Die Digitalisierung von Lernmaterialien stellt Lehrende, Schülerinnen und Schüler zunehmend vor Probleme: Zwar wird es immer einfacher, digitale Unterrichtsmaterialien zu nutzen, zu verändern oder neu zusammenzustellen. Das ist aber nach dem Urheberrecht eigentlich nicht erlaubt.

    „Außerdem prüft niemand, wie gut die zahlreichen Angebote von Lehrmaterialien im Internet überhaupt sind. Vor allem Bildungsmedien wirtschaftsnaher Anbieter sind oft nicht neutral oder von geringerer Qualität“, stellt Dr. Maximilian Heimstädt vom Reinhard-Mohn-Institut der Universität Witten/Herdecke fest.

    Einen Lösungsansatz sieht er in der systematischen Förderung von „Open Educational Resources“ (OER). Dabei handelt es sich um Medien wie zum Beispiel Schulbücher – gedruckt oder digital – die unter freier Lizenz verfügbar sind. Normalerweise unterliegen in Deutschland alle Werke, die eigene geistige Schöpfungen sind, dem Urheberrecht. Doch diese Regelung sollte laut Heimstädt für digitale Schulbücher aufgehoben werden, damit alle Interessierten kostenlosen Zugang zu ihnen erhalten und die Materialien genutzt, bearbeitet und weiterverbreitet werden dürfen. Gemeinsam mit Dr. Leonhard Dobusch, Professor für Organisation an der Universität Innsbruck, hat er für das Forschungsinstitut für gesellschaftliche Weiterentwicklung (FGW) eine Studie erstellt, die sich mit dem Potenzial dieses Ansatzes beschäftigt.

    „Durch den Einsatz von Open Educational Resources würde man Rechtssicherheit für die Lehrerinnen und Lehrer schaffen. Die verzichten aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage oft noch auf den Einsatz moderner Unterrichtsmittel oder sie sind auf das wohlwollende ‚Weggucken‘ der Verlage bei alltäglichen Urheberrechtsverletzungen angewiesen“, so Heimstädt. „Staatlich geprüfte OER-Schulbücher könnten den Umgang mit digitalen Materialien vereinfachen und das bisher oft mangelhafte Onlinematerial deutlich verbessern.“

    Dazu müsste aber das bisherige Finanzierungsmodell für Schulbücher geändert werden: „Die zentrale Stellschraube der Bildungspolitik in NRW ist es hierbei, den Schulen zu erlauben, ihr Lernmittelbudget nicht mehr nur für die Refinanzierung urheberrechtlich geschützter Bücher zu verwenden, sondern auch für die Vorfinanzierung offener Bücher“, so Heimstädt.

    Als Handlungsempfehlung für die Landespolitik haben die Forscher sechs mögliche Szenarien entworfen und bewertet, wie geeignet die jeweilige Herangehensweise zur Förderung von OER-Schulbüchern ist. Als „besonders empfehlenswert“ bewerten sie die öffentliche Ausschreibung von Pilotbüchern durch die Politik und die Entwicklung von OER-Schulbuch-„Rohlingen“. Dr. Maximilian Heimstädt: „Bei der Ausschreibung von Pilotbüchern müsste die bestehende vereinzelte Förderung von Pilotprojekten zu Schulbüchern im Bereich Open Educational Resources stark ausgeweitet werden. Dadurch könnten deutlich mehr Schulbücher zu verschiedenen Fächern vorfinanziert werden. So würde auch weiteres Wissen rund um die Produktion und Nutzung von frei lizensierten Schulbüchern aufgebaut.“ Vorbild für dieses Szenario sei unter anderem Norwegen, wo seit 2006 rund 20 Prozent des Schulbuch-Budgets in die Entwicklung von OER-Materialien investiert und damit sukzessive die OER-Bestände erhöht werden.

    Bei der vorgeschlagenen Entwicklung von OER-Rohlingen sollten hingegen keine „fertigen“ Schulbücher gefördert werden, sondern freie Entwürfe auf Basis der Qualitätsanforderungen des Schulministeriums NRWs. „Bildungsmedienanbieter könnten dann durch Ergänzen von multimedialen Inhalten relativ einfach ein deutlich hochwertigeres OER-Schulbuch erstellen und müssten sich nicht mehr um die offene Lizenzierung der grundlegenden Inhalte kümmern. Außerdem könnten die Rohlinge leicht auf die Erfordernisse in anderen Bundesländern angepasst werden“, erläutert Heimstädt. Vorteil dieser Idee sei es, dass sie staatliche Förderung mit den qualitätsfördernden Mechanismen des Wettbewerbs kombiniere. „Die Rohlinge würden es erlauben, OER-Schulbücher trotz Bildungsföderalismus und unterschiedlicher Kernlehrpläne der verschiedenen Bundesländer auf Bundesebene zu fördern. Wir halten dieses Szenario für sehr empfehlenswert, da die Umsetzung recht einfach, der positive Einfluss auf die OER-Entwicklung in NRW und Deutschland aber sehr hoch ist.“

    Für mittelfristig vielversprechend halten die Forscher auch die Refinanzierung offener Schulbücher je nachdem, wie häufig sie genutzt werden. „Im Grunde könnte das ganz ähnlich der Vergütung von Musik über die GEMA funktionieren”, so Heimstädt. „Über repräsentative Nutzungserhebungen würde die Verbreitung der OER-Materialien erfasst werden, je mehr Schülerinnen und Schüler mit einem Buch arbeiten, desto höher die Ausschüttung an die Schulbuchersteller”.


     

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