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21. April 2016

Das Deutsche Institut für Menschenrechte mahnt an, den Vertrag von Marrakesch endlich umzusetzen "Mehr barrierefreie Bücher"

Der Vertrag von Marrakesch wurde 2013 als Errungenschaft für Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen gefeiert: Das völkerrechtliche Übereinkommen sichert ihnen den Zugang zu Büchern in barrierefreien Formaten. Doch bislang hat die Bundesregierung den Vertrag noch nicht ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage, wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist." Das schreibt die Monitoringstelle UN-Behindertenkonvention jetzt im April 2016

Verfahrene Situation

Beteiligt an diesem Streit sind die Europäische Kommission und einige der 28 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Die EU sieht sich als alleinig zuständig, einige der Mitgliedstaaten halten jedoch eine Ratifikation auch der Mitgliedstaaten für erforderlich und möchten diese Zuständigkeit nicht an die EU abgeben. Sie bestehen auf dem Charakter des Vertrags als „gemischtem Vertrag“, der Zuständigkeitsfragen von EU und Mitgliedstaaten betrifft.

Die Europäische Kommission hat im September 2015 beim Europäischen Gerichtshof ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob ausschließlich die EU für den Abschluss des Vertrags von Marrakesch zuständig ist. Bis zur Klärung der Frage durch den Europäischen Gerichtshof können Jahre vergehen. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage sind bislang weder die Mitgliedstaaten noch die Europäische Union dem Übereinkommen beigetreten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten geben sich gegenseitig die Schuld an der verfahrenen Situation.

Empfehlungen an die Bundesregierung

Abschließend empfielt die Stelle:

Die Bundesregierung sollte

  1. sich im europäischen Zusammenhang dafür einsetzen, dass der Streit mit der Europäischen Kommission über die Zuständigkeiten für den Vertrag von Marrakesch zügig beigelegt wird,
  2. entsprechende gesetzliche Regelungen, etwa das Urheberrecht, schon vor einer Ratifikation des Vertrags von Marrakesch anpassen und
  3. schon jetzt den Zugang zu barrierefreien Büchern für blinde, sehbeeinträchtigte und sonst lesebehinderte Menschen praktisch verbessern, beispielsweise durch die vermehrte Förderung von barrierefreien Werken und die Bereitstellung barrierefreier Bücher.

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